Betrug: Vorsicht vor dringenden Unterstützungsanfragen
VON Polizei.news Redaktion Aargau Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden Basel-Landschaft Basel-Stadt Bern Betrug Freiburg Genf Glarus Graubünden Internetkriminalität Jura Luzern Neuenburg Nidwalden Obwalden Polizeinews Prävention Schaffhausen Schweiz Schwyz Solothurn St. Gallen Stadt Aarau Stadt Affoltern am Albis Stadt Baden Stadt Basel Stadt Bern Stadt Biel Stadt Chur Stadt Dübendorf Stadt Frauenfeld Stadt Genf Stadt Glarus Stadt Gossau SG Stadt Kriens Stadt Liestal Stadt Lugano Stadt Luzern Stadt Olten Stadt Rapperswil-Jona Stadt Rüti Stadt Schaffhausen Stadt Solothurn Stadt St.Gallen Stadt Thun Stadt Uster Stadt Wetzikon Stadt Wil Stadt Winterthur Stadt Zofingen Stadt Zug Stadt Zürich Tessin Thurgau Uri Verbrechen Waadt Wallis Zug Zürich
Plötzlich meldet sich ein Bekannter per Telefon, Messenger oder E-Mail und macht eine Notlage geltend.
Achtung: Hinter der dringenden Anfrage könnten auch Betrüger stecken.
Die Betrugsmasche
Die Cyberkriminellen übernehmen beispielsweise den E-Mail-Account eines Bekannten mittels Hacking oder Phishing oder täuschen dessen Identität mit anderen Mitteln (Spoofing, Kopieren des echten Accounts, etc.) vor.
Danach schicken die Betrüger Nachrichten im Namen des Bekannten an die potenziellen Opfer und täuschen einen Notfall vor. Wenn der E-Mail-Account gehackt wurde, gehen die Anfragen an die Personen, die sich im Adressbuch des Accounts befinden.
In den meisten Fällen geht es um dringende Zahlungen, die für den angeblichen Freund gemacht werden müssen. Dazu soll der Betroffene beispielsweise iTunes-Karten in einem bestimmten Wert kaufen. Der Code auf der Rückseite der Karte soll dann den Tätern zugestellt werden.
Was muss ich tun
- Prüfen Sie genau, von wem die Anfrage kommt und ob diese plausibel ist.
- Kontaktieren Sie bei Zweifel die Person, welche die Anfrage gesendet hat, über einen anderen Kommunikationskanal.
- Informieren Sie die Person, deren Account allenfalls von den Betrügern übernommen wurde.
Ich habe bereits Codes übermittelt oder anderweitig eine Zahlung getätigt
- Begeben Sie sich nach telefonischer Voranmeldung zu Ihrer örtlichen Stelle der Kantonspolizei und erstatten Sie Anzeige.
Weiterführende Informationen:
Quelle: cybercrimepolice.ch
Titelbild: Symbolbild © fizkes – shutterstock.com