Herisau AR: Kebab-Läden und Barbershops im Visier – Grosskontrolle zeigt wenige Verstösse

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit Appenzell Ausserrhoden führte unter der Leitung des Arbeitsinspektorates vor wenigen Wochen gemeinsam mit Partnerbehörden eine Grosskontrolle in Kebab-Restaurants und Barbershops durch.

Insgesamt wurden zehn Betriebe und 14 Personen kontrolliert.

Medial stehen Kebab-Restaurants und Barbershops bezüglich Schwarzarbeit immer wieder im Fokus. Im Rahmen der durchgeführten Grosskontrolle durfte positiv festgestellt werden, dass die Mehrheit der Betriebe korrekt unterwegs ist und sich an die gesetzlichen Vorgaben hält.

Dennoch wurden von den Inspekteuren auch einzelne Verstösse festgestellt. So kam es unter anderem zur Verzeigung wegen der illegalen Beschäftigung eines Drittstaatsangehörigen sowie mindestens einer weiteren Verzeigung nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz.

Grosskontrollen des kantonalen Arbeitsinspektorates erfolgen üblicherweise unter Beizug von Partnerbehörden.

Auch diese stellten vereinzelt Unregelmässigkeiten fest:

  • Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit beanstandete einen Nagellack aus Tschechien ohne Nachweis der Verzollung
  • Das Lebensmittelinspektorat verfügte eine kostenpflichtige Beanstandung
  • Weitere Beanstandungen betrafen die Lagerung und Bezeichnung von Lebensmitteln

Das Amt für Wirtschaft und Arbeit ist dabei bestrebt, dass Lokale nicht unter Generalverdacht gestellt werden und gleichzeitig fehlbare Betriebe zur Rechenschaft gezogen werden.

Wichtig ist ein fairer Wettbewerb in der Branche unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Wo Verstösse festgestellt werden, wird entsprechend geahndet.

 

Quelle: Amt für Wirtschaft und Arbeit Appenzell Ausserrhoden
Bildquelle: Symbolbild © s8/Shutterstock.com

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